Die Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäischen Union zielt nach Art. 3 EUV auf ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ab. Gemäß Art. 5 AEUV koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik innerhalb der Union. Der Rat bestimmt die Grundzüge dieser Politik. Die Union trifft Maßnahmen zur Koordinierung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Festlegung von Leitlinien für diese Politik. Die Union kann Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.
Die Mehrheit der Teilnehmer an den Bürgerforen forderte eine stärkere Berücksichtigung des Gemeinwohlgedankens. Wirtschaftswachstum dürfe nicht Selbstzweck sein. Maßnahmen im sozialen Bereich sowie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung strukturschwacher Regionen sollen verstärkt werden. Am Gemeinwohl und an ökologischen Zielen ausgerichtete Unternehmen sollen besonders unterstützt werden. In neue Technologien und innovatives Denken soll mehr investiert werden. Regulierungen und Bürokratie sollten abgebaut werden. Im Finanzbereich wurden Initiativen zur Beseitigung von Steuerschlupflöchern und neue EU-weite Steuern für den EU-Haushalt befürwortet. Die von Deutschland favorisierte „Austeritätspolitik“ und die Idee der Schaffung eines „europäischen Finanzministers“ wurden dagegen uneinheitlich gesehen. Beim Themenbereich Beschäftigung/Ausbildung plädierten viele Teilnehmer für ein gemeinschaftliches Handeln und gemeinsame EU-Strukturen: Einrichtung einer europäischen Arbeitsagentur, Angleichung der Tarif- und Arbeitsbedingungen, europäische Arbeitslosenversicherung. In die Ausbildung der Jugend soll mehr investiert werden. Besondere Unterstützung erhielten die Forderungen, Handwerksberufe noch mehr als bisher für Austauschprogramme zu öffnen (z.B. Erasmus+) und Duale Ausbildungssysteme zu fördern.