Ausbildung, Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik

Die Wirtschafts- und Währungspolitik der Europäischen Union zielt nach Art. 3 EUV auf ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ab. Gemäß Art. 5 AEUV koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik innerhalb der Union. Der Rat bestimmt die Grundzüge dieser Politik. Die Union trifft Maßnahmen zur Koordinierung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Festlegung von Leitlinien für diese Politik. Die Union kann Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.

Die Mehrheit der Teilnehmer an den Bürgerforen forderte eine stärkere Berücksichtigung des Gemeinwohlgedankens. Wirtschaftswachstum dürfe nicht Selbstzweck sein. Maßnahmen im sozialen Bereich sowie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung strukturschwacher Regionen sollen verstärkt werden. Am Gemeinwohl und an ökologischen Zielen ausgerichtete Unternehmen sollen besonders unterstützt werden. In neue Technologien und innovatives Denken soll mehr investiert werden. Regulierungen und Bürokratie sollten abgebaut werden. Im Finanzbereich wurden Initiativen zur Beseitigung von Steuerschlupflöchern und neue EU-weite Steuern für den EU-Haushalt befürwortet. Die von Deutschland favorisierte „Austeritätspolitik“ und die Idee der Schaffung eines „europäischen Finanzministers“ wurden dagegen uneinheitlich gesehen. Beim Themenbereich Beschäftigung/Ausbildung plädierten viele Teilnehmer für ein gemeinschaftliches Handeln und gemeinsame EU-Strukturen: Einrichtung einer europäischen Arbeitsagentur, Angleichung der Tarif- und Arbeitsbedingungen, europäische Arbeitslosenversicherung. In die Ausbildung der Jugend soll mehr investiert werden. Besondere Unterstützung erhielten die Forderungen, Handwerksberufe noch mehr als bisher für Austauschprogramme zu öffnen (z.B. Erasmus+) und Duale Ausbildungssysteme zu fördern.

Die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union soll sich am europäischen Gemeinwohl und an grenzübergreifenden ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten (Art. 3 Abs. 3 EUV). Die Verwendung von finanziellen Mitteln aus EU-Fonds soll sich vorrangig nach gemeinschaftlichen Interessen, nicht nach nationalen Überlegungen richten.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Die Europäische Union soll mehr in Bildung und Ausbildung investieren (z.B. digitales Wissen, europäische Sprachen, duale Ausbildung, o.ä.), insbesondere in Ländern mit großer Jugendarbeitslosigkeit.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Auf dem Weg zu einem gesamteuropäischen Arbeitsmarkt soll eine europäische Arbeitsagentur gegründet werden, um u.a. innereuropäische, grenzübergreifende Mobilität zu fördern.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Steuerschlupflöcher sollen beseitigt und eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage (mit einer Bandbreite für Steuersätze wie bei der Mehrwertsteuer) geschaffen werden.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Handelsverträge sollten vollständig in die ausschließliche Kompetenz der Europäischen Kommission fallen und keiner Zustimmung der nationalen Parlamente bedürfen.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Die Europäische Union soll einen zum Teil selbst finanzierten Haushalt haben, für den sie in zu definierendem Umfang eigene Steuern erheben kann.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Das Anbieter-Nutzer-Verhältnis bei sozialen Netzwerken und anderen Dienstleistungen im Internet soll grundlegend und europäisch neu geregelt werden. Angebote sollen nicht mehr an die zwingende Preisgabe von Daten gebunden sein, sondern auch mit Geld bezahlt werden können.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.

 

Europa muss unabhängiger werden von dominanten Internet- und Technologie-Firmen aus Drittländern. Deshalb sollen Schlüsseltechnologien auf EU-Ebene umfassender gefördert und vor außereuropäischem Zugriff, z.B. durch Firmenübernahmen, geschützt werden.

Ja, ich stimme zu.

 

Nein, ich stimme nicht zu.