Wahlkreis: Freising

FDP

Eva-Maria Schmidt

1. Europapolitische Schwerpunkte

Welche europapolitischen Schwerpunkte wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages setzen und warum?
"Ziele sind Innovationsfähigkeit, Resilienz und Attraktivät der EU. Als Bürgerin habe ich ein Interesse daran, dass die EU Themen wie Kommunikationstechnologie, Daseinsvorsorge (auch für eine kommende Pandemie), Klimapolitik sowie integrierte Außen-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik anpackt und gestaltet. Dafür sind beherzte Reformen inkl. Bürokratieabbau notwendig. Wir freien Demokraten wollen eine weitere Demokratisierung innerhalb der EU bewirken, bspw. durch Stärkung des EU-Parlaments und Einführung transnationaler Wahllisten. Die Konferenz zur Zukunft Europas kann eine entscheidende Rolle spielen. Eine Steigerung der Innovations- und Handlungsfähigkeit wollen wir durch die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der Außenpolitik durchsetzen. Verstöße gegen europäische Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit müssen strenger sanktioniert werden."

2. Beteiligung des Bundestages an der europäischen Gesetzgebung

Einzelpositionen:
Gemäß Art. 23 Abs. 3 GG muss die Bundesregierung den Bundestag in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbinden. Wollen Sie als Bundestagsabgeordnete/r von der Bundesregierung einfordern, dass die Fachausschüsse künftig vor und nach Ratssitzungen auf europäischer Ebene beteiligt werden? JA
Soll der Bundestag seine Mitwirkung im europäischen Rechtssetzungsprozess transparenter und öffentlicher kommunizieren? JA
Vor und nach der EU-Ratssitzung sollen öffentliche Debatten im Bundestag zu den gefassten Beschlüssen stattfinden, weil sie Transparenz der Politik der Bundesrepublik auf europäischer Ebene schaffen würden und mediale Präsenz in Gang setzen. Stimmen Sie dem zu? JA
Wenn Sie Ihre Antworten näher erläutern oder weitere Punkte hinzufügen möchten, können Sie dies hier tun (optional):
"Der Rat der Europäischen Union muss allgemein transparenter werden, um die Entscheidungen der nationalen Regierungen besser nachvollziehbar zu machen und ein „Du bist Schuld. Ich war es jedenfalls nicht“-Spiel zu verhindern. Deshalb wollen wir unter anderem, dass er und alle seine nachgeordneten Gremien öffentlich tagen. Um zu prüfen, ob ein Vorhaben auf europäischer Ebene geboten ist, sollten die nationalen Parlamente zudem 12 statt 8 Wochen Zeit und jede Kammer ein eigenständiges Klagerecht erhalten. So erreichen wir eine stärkere Subsidiaritätskontrolle. Wir Freie Demokraten haben zudem jüngst einen Vorschlag gemacht, wie sich die Beteiligung des Bundestages in Angelegenheiten der EU intensivieren ließe (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926877.pdf)."

3. Europäische Gesundheitsunion

Welche Kompetenzen sollen die Mitgliedstaaten in der Gesundheitspolitik an die EU übertragen?
"Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die EU nicht ausreichend handlungsfähig war, um schnell auf eine globale Gesundheitskrise zu reagieren. Deshalb müssen ihre Kompetenzen auch hier künftig ausgeweitet werden. So soll die EU etwa ein gemeinsames Vorhaltesystem für essentielle medizinische Güter errichten. Das Europäische Zentrum für Krisenkoordinierung, das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten sowie die Europäische Arzneimittelagentur wollen wir stärken."
Einzelpositionen:
Soll zukünftig eine zentrale Beschaffung und Lagerhaltung von Vakzinen, medizinischen Materialien und Geräten durch die EU erfolgen? JA
Die Bundesrepublik Deutschland sollte Infektionsschutzmaßnahmen und insbesondere Grenzschließungen nur noch in Abstimmung mit und Zustimmung der Nachbarstaaten vornehmen. JA
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die neue Agentur für biomedizinische Forschung und Entwicklung sollten gestärkt und ausgebaut werden. JA
Wenn Sie Ihre Antworten näher erläutern oder weitere Punkte hinzufügen möchten, können Sie dies hier tun (optional):
"Wir sprechen uns dafür aus, einen Europäischen Sicherheitsrat zu schaffen, in dem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten besprochen und eine bessere Koordinierung seitens der Kommission politisch vorbereitet werden kann. Insbesondere hinsichtlich Verteilung von Personal und medizinischem Material sowie Nothilfen braucht es eine zentrale Koordinierungs- und Entscheidungsinstanz auf europäischer Ebene, die schnell und unabhängig handeln kann. Diese soll spätestens dann zuständig werden, wenn eine europaweite Epidemie oder ein anderweitiger Katastrophenfall festgestellt wird."

4. Solidarität in Europa

Einzelpositionen:
Die EU soll sich langfristig auch auf eine soziale Säule stützen. Diese soll gemeinsame, europaweite Sozialstandards, miteinander abgestimmte Renten- und Sozialversicherungssysteme und eine länderübergreifende, europäische Arbeitslosenrückversicherung umfassen. JA
Zur europäischen Solidarität gehört auch die nationale Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und von gemeinsamen Regeln. Mitgliedsstaaten, die sich einer europäischen Solidarität verweigern, sollen entweder durch qualifizierte Mehrheit im Rat oder von der Kommission mit Sanktionsmechanismen, insb. Kürzung finanzieller Mittel, belegt werden können. JA
Asylverfahren und -unterbringung in den Mittelmeeranrainerstaaten sollten zukünftig nicht mehr nationale, sondern europäische Aufgaben sein. JA
Frontex sollte zu einer EU-Agentur mit echten eigenen Kompetenzen ausgebaut werden? JA
Die Bundesregierung soll sich für eine gemeinsame Schuldenaufnahme durch die EU einsetzen, um eine günstige Finanzierung aller Mitgliedstaaten zu erreichen. NEIN
Die Bundesregierung soll sich für eine gemeinsame Schuldenaufnahme durch die EU einsetzen, um den Euro als internationale Leitwährung zu stärken und Spekulationen gegen einzelne Mitgliedstaaten zu verhindern. NEIN
Die Bundesregierung soll sich für eine gemeinsame Schuldenaufnahme durch die EU einsetzen, um direkt zum Finanzrahmen der EU beizutragen. NEIN
Bitte erläutern Sie Ihre Haltung zur gemeinsamen Schuldenaufnahme durch die EU:
"In der Coronakrise wurde 2020 einmalig eine zeitlich befristete Schuldenfinanzierung des EU-Haushalts beschlossen. Diesen Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ unterstützen wir. Er sollte aber an strikte Reformzusagen und einen Rechtsstaatsmechanismus gebunden sein. Wir wollen zudem, dass dieser Rückgriff auf die Schuldenpolitik einmalig bleibt, wie es die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern versprochen hat. Denn wir Freie Demokraten wollen schnell zu einem schuldenfreien EU-Haushalt zurückkehren. Eine dauerhafte Schuldenunion lehnen wir ab. Die immer wieder geforderte Einführung zusätzlicher EU-Steuern ist mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar und wird von uns abgelehnt."
Wenn Sie Ihre Antworten näher erläutern oder weitere Punkte hinzufügen möchten, können Sie dies hier tun (optional):
-

5. Europäische Demokratie und Handlungsfähigkeit / Reform der europäischen Institutionen

Einzelpositionen:
Das Europäische Parlament soll nach einem einheitlichen, europäischen Wahlrecht gewählt werden. JA
Sollen hier auch transnationale Listen zulässig sein? JA
Sollen sich die Bundestagsabgeordneten in ihren Parteien dafür einsetzen, dass für die Europa-Wahlen echte europäische Parteien gebildet werden statt Zusammenschlüsse nationaler Parteien? JA
Das Einstimmigkeitsprinzip soll auf europäischer Ebene zugunsten einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung weitgehend abgeschafft werden. Dies würde die EU deutlich handlungsfähiger machen. JA
Solange dies nicht der Fall ist: Soll die BRD von sich aus auf ihr Vetorecht verzichten und sich dafür bilateral Verbündete suchen? JA
Wenn Sie Ihre Antworten näher erläutern oder weitere Punkte hinzufügen möchten, können Sie dies hier tun (optional):
"Die Abgeordneten des Parlaments sollten über transnationale Listen der europäischen Parteien gewählt werden. Mittelfristig sollten die Hälfte der Abgeordneten über transnationale Listen ermittelt und die restlichen Abgeordneten wie bisher über nationale Delegationen der Mitgliedstaaten gewählt werden, so dass jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger bei der Wahl zwei Kreuze machen kann. Bei der Größe der nationalen Delegationen ist die garantierte Mindestanzahl für kleine Mitgliedstaaten beizubehalten. Gestärkte europäische Parteien mit transeuropäischen Programmen und (Spitzen-)Kandidaten sollen es den Bürgern ermöglichen, nach europäischen Gesichtspunkten zu wählen. Die restlichen Kommissare sollten künftig nicht mehr von den 27 Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, sondern auf maximal 18 Mitglieder begrenzt und allein vom gewählten Kommissionspräsidenten nominiert sowie einzeln vom Parlament bestätigt werden. Das Parlament sollte einzelne Kommissare künftig durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit Zweidrittelmehrheit absetzen können."