Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon legt klar fest, welche Befugnisse die EU bzw. die Mitgliedstaaten haben. Danach sollen Entscheidungen von den europäischen Institutionen so offen und bürgernah wie möglich getroffen werden (EUV Art. 10.3); „Die Bürger und Bürgerinnen sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten“. (EUV Art. 10.2) Auch die nationalen Parlamente sollen aktiv zur guten Arbeitsweise der Union beitragen (EUV Art. 12). Die Kommission besteht aus 18 Mitgliedern, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung beschließt (EUV Art. 17). Der Europäische Rat entscheidet im Konsens, soweit nichts anderes festgelegt ist (EUV Art. 15), die Ministerräte mit qualifizierter Mehrheit (EUV Art. 16).
Aus Sicht der Teilnehmer an den Bürgerforen, entspricht die Wirklichkeit nicht diesen Maximen. Sie fordern eine Stärkung des Europäischen Parlaments durch ein Initiativrecht und einen einzigen Sitz in Brüssel sowie mehr Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung. Zur Wahl des Europäischen Parlaments sollten paneuropäische Parteien mit transnationalen Listen antreten, da sich nationale Parteien primär um nationale Interessen kümmern. Die Kommission sollte – wie in Artikel 17 Abs. 5 EUV vorgesehen – verkleinert, ihre Rechte als Exekutive gestärkt werden. Die Kompetenzen des Rates sollten reduziert und das Einstimmigkeitsprinzip abgeschafft werden. Darüber hinaus wurde gefordert, den Rechtsstaatsprinzipien mehr Gewicht zu geben und Sanktionsmechanismen anzuwenden, wenn Mitgliedstaaten hinter die Aufnahmekriterien zurückfallen. Dem Subsidiaritätsprinzip sollte stärker Rechnung getragen werden durch eine klarere Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, d.h. mehr ausschließliche Kompetenzen für die EU in bestimmten Bereichen, ggf. in einigen Bereichen auch Rückgabe der Kompetenzen an die Mitgliedstaaten, aber insbesondere weniger geteilte Zuständigkeiten.