Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit des Art. 4 Abs. 3 EUV sollen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen, die sich aus den Verträgen über die Europäische Union ergeben. Die Funktionsfähigkeit der EU setzt daher insbesondere den Willen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung des Vertrages und der auf ihm beruhenden Rechtsakte der Union voraus. Wesentlich ist dabei deren fortdauernde Bereitschaft zur konstruktiven gemeinschaftlichen Problemlösung. Um die in Art. 2 EUV grundlegenden Werte der EU zu verwirklichen, umfassen die in Art. 3 EUV formulierten Ziele der EU nicht nur die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch die gesellschaftliche Solidarität. Ein Auseinanderfallen von Wirtschaftsraum und sozialem Raum in der Union ist zu vermeiden. Deshalb wirkt die Union, auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, hin auf eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die sozialer Ausgrenzung entgegenwirkt und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördert.
Von der Mehrheit der Teilnehmer/innen der Bürgerforen wurde die Gefahr einer zunehmenden Entsolidarisierung und die damit einhergehende Gefahr für den Fortbestand der EU erkannt. Eine Mehrheit wünscht sich mehr Vorgaben auf europäischer Ebene, sowohl hinsichtlich des Verhaltens der Mitgliedstaaten als auch bezüglich der gesellschaftlichen Solidarität. Zur Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU sprachen sich viele für eine zunehmende Anpassung und Europäisierung der Sozialsysteme aus. Finanzielle Solidarität wurde hierbei als notwendig eingestuft. Diskutiert wurde insbesondere eine Europäische Arbeitsagentur, eine Europäische Arbeitslosenversicherung, Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa sowie ein abgestimmtes europäisches Rentensystem. Deutlich gefordert wurde mehr Steuergerechtigkeit.